Reaktion Tierseuchenkasse
          • Anstalt des öffentuchen Rechts
  • Hessische Tierseuchenkasse, Alte Schmelze 11. 65201 Wiesbaden
  • Geschäftszeichen (im Antwortschreiben bitte angeben)

                                                                                       19d 04-01/0632/2008

    Herrn

    RA Dr. Kay - O. Goldmann                                                               Bearbeiter/in

                                                                                                                                                   Herr Bauer

    Bahnhofstr 2a                                                                        Telefon (Durchwahl)

                •                                               0611 / 94083-12
  • 65307 Bad Schwalbach
                •                           Wiesbaden, den 03.07.08
  • Parthon ./. Hessische Tierseuchenkasse
  • Ihr Schreiben vom 01.07.08

    Sehr geehrter Herr Dr. Goldmann,

    Sie fordern uns auf, den bei Ihrem Mandanten gepfändeten Betrag für Kosten der Tierkörperbeseitigung 2004 in Höhe von 6.032,40 € -aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden- zurückzuzahlen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat zwar die unmittelbare Kostenbeteiligung der Tierhalter an den Kosten der Tierkörperbeseitigung bemängelt, es hat aber nicht entschieden, dass die Kosten der Entsorgung für Schlachtabfällen auch von der Hessischen Tierseuchenkasse zu tragen sind.

    Hierzu stellen wir folgendes fest:

    Nach Einlassung Ihres Mandanten vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verfügte er in dem streitigen Zeitraum über zwei 240-Liter-Tonnen und zwei 1.100-Liter-Container für die Entsorgung von Falltieren und Schlachtabfällen. Davon soll je einer für Schlachtabfälle genutzt worden sein.

    Mithin müssen wir davon ausgehen, dass nur je ein Behälter für die Entsorgung von Falltieren benutzt wurde. Nur dafür sind nach dem Gesetz die Kosten von der Hessischen Tierseuchenkasse zu tragen.

    Im Jahr 2004 sind - nach Auskunft der TBA Rivenich - bei ihrem Mandanten keinerlei Schlachtabfälle zur Abholung angemeldet und abgerechnet worden. Somit hat Ihr Mandant die von ihm zu tragenden Kosten für die Beseitigung von Schlachtabfällen auf unsere Kasse abgewälzt. Da Ihr Mandant hätte wissen müssen, dass er selbst Kostenträger für diese Leistungen war, prüfen wir derzeit die Erstattung einer Anzeige wegen Betruges.

    Bitte Besuche und Anrufe möglichst montags bis donnerstags 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,
    Gleitende Arbeitszeit: freitags 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Adresse: Alte Schmelze 11, 65201 Wiesbaden, Telefon (06 11) 94083 0, Telefax (0611) 94083 33

    Internet: www.hessischetierseuchenkasse.de

    E-Mail: zentrale(5)hessischetierseuchenkasse.de

    Bankverbindung: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 116 725 177, BLZ 510 500 15

     

     

     

    Hinsichtlich Ihrer Forderung vom 01.07.08 ergibt sich nach den uns von der TBA Rivenich vorgelegten Entsorgungen damit folgende Rechnung:

    Von den Entsorgungskosten 2004 in Höhe von 18.602,10 € entfielen 11.548,80 € auf Falltiere und 7.053,30 € auf Schlachtabfälle. Die Kosten für die Beseitigung der Schlachtabfälle gehen in voller Höhe zu Lasten Ihres Mandanten. Da seitens der TBA Rivenich bei einigen Belegen die Mengenangaben nach vier Jahren nicht mehr nachvollziehbar sind, sind von den 7.053,30 € 1.042,72 € abzuziehen. Damit bleibt ein von Ihrem Mandanten zu zahlender Betrag für die Entsorgung von Schlachtabfällen - die uns fälschlich als Falltierentsorgungen mitgeteilt wurden - in Höhe von 6.010,58 €. Dazu kommen Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz für den Zeitraum vom 01.01.05 -19.12.06 in Höhe von 758,76 €, zusammen 6.769,34 €.

    Sie fordern die Rückzahlung der gepfändeten 6.032,40 €. Zinsen können nicht geltend gemacht werden, da Ihrem Mandanten ein Vermögensschaden zu keiner Zeit entstanden ist. Im Ergebnis der Verrechnung schuldet uns Ihr Mandant noch einen Betrag in Höhe von 736,93 €.

    Wir fordern hiermit die umgehende Zahlung des ausstehenden Betrages.

    Ferner bitten wir, Ihren Mandanten zu veranlassen, Forderungen an uns in Absprache mit Ihnen zu stellen. In der Anlage übersenden wir Ihnen Kopien zweier Schreiben zur Kenntnis.

    Mitfreundlichen Grüßen

    /W

    • u
  • Helmut Bauer Geschäftsführer
  • Durchschrift: RA Spreter z.K.

     

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