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Meine Erfahrungen mit der hessischen Tierseuchenkasse

Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb in 65307 Bad Schwalbach. Mein Sohn Mattias und ich  bearbeiten 58 ha Ackerland halten 40 Zuchtsauen (Ziel 70) die Nachzucht wird im Betrieb gemästet. Mein Schwiegersohn hat Hühner und Vermarktet die Eier im Rheingau Taunuskreis.

Fall 1

Am 15.12.2002 wurde vermehrte tote Puten festgestellt, Anruf an  Hoftierärztin die gegen Abend kam, Besichtigung des Bestandes und Meldung beim Amtstierarzt. Dieser kam am 16.12.2002  mit der Verfügung zur Sperrung der Betriebe. Nach unserem heutigen Wissensstand hätten ca. 75 % der Puten noch geschlachtet werden können. Die Puten wurden am 19.12.2002 von Mitarbeiter des Veterinäramts auf Anordnung abgeschlachtet und auf unsere Kosten durch TBA entsorgt. Bis zum heutigen Tag weigert sich die hessische Tierseuchenkasse die auf Antrag des Veterinäramts gestellte Entschädigung aus zu bezahlen, trotz mündlicher Zusage.                                                       

Schreiben des Veterinäramts vom 22.08.2008 zweck Gegendarstellung

Sehr geehrter Herr Parthon,

ich nehme Bezug auf Ihre mail vom 15. August 2008 an Frau Witzel.

Die Tierseuchenkasse hat Ihnen bereits in der umfangreichen Vorkorrespondenz ausgiebig die Rechtsgrundlagen hinsichtlich möglicher Entschädigungen mitgeteilt, daher halte ich erneute Rechtsauskünfte diesbezüglich – zumal meine Behörde nicht über die Entschädigung entscheidet – zur Meidung von Wiederholungen für entbehrlich.

Verfügungen einer Behörde sind grundsätzlich auch gültig, wenn diese mündlich ausgesprochen werden. Sie hatten sich zudem anlässlich der notwendigen Tötung der Puten vor einigen Jahren sehr einsichtig gezeigt und der Anordnung sowohl Folge geleistet als auch bei der erforderlichen Tötung mitgewirkt. Damit haben Sie – so nennt man dies im Behördendeutsch – konkludent auch auf Rechtsmittel gegen die Veterinärbehörde verzichtet. Ein schriftlicher Bescheid wird somit seitens meiner Behörde für die damalige Anordnung nicht mehr erteilt werden, da dieser entbehrlich ist.

Ich biete Ihnen jedoch gerne an, dass das Veterinäramt Ihnen amtlich bestätigt, dass die Puten damals auf seine Anordnung hin getötet wurden. Diese Bestätigung könnten Sie dann anlässlich eines eventuellen Rechtsstreites beim Gericht vorlegen und somit nachweisen, dass die Tötung auf behördliche Anordnung erfolgte. Bitte teilen Sie mit, wenn unsererseits so verfahren werden soll.

Zwischenzeitlich hatte ich auch Gelegenheit, mir Ihre homepage anzusehen. Diese hat bei mir eine gewisse Verwunderung ausgelöst. Sie beschreiben in einem Text, dass das Veterinäramt den Bestand ohne eine Besichtigung gesperrt habe. Diese schlichte Schilderung ist geeignet dazu beim Leser den Eindruck zu erwecken, dass das Veterinäramt nicht sorgfältig und pflichtgemäß gearbeitet habe.

Vielmehr war es so, dass damals am Sonntag Ihre Hoftierärztin über die Zentrale Leitstelle des Kreises Kontakt zum Amtstierarzt Herrn Dr. Botzen aufgenommen hatte und dieser – wie es seine Verpflichtung nach Tierseuchenrecht ist – eine Sperrung anordnete. Am nächsten Tag erfolgte unverzüglich die Besichtigung des Bestandes durch unsere Frau Dr. Friebertshäuser gemeinsam mit Herrn Dr. Burski vom hessischen Geflügelgesundheitsdienst, woraufhin die Anordnung zum Töten der Puten erfolgte.

Ich habe Sie deshalb aufzufordern, auf Ihrer homepage diesen Sachverhalt entweder ausdrücklich klarzustellen oder aber die verkürzende Sachverhaltsdarstellung vollständig zu entfernen. Sollte dies nicht kurzfristig, spätestens bis zum 25. August 2008 geschehen, sehe ich mich leider im Interesse unserer Mitarbeiter gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.

Dies möchte ich jedoch im Sinne einer auch künftig sachlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Veterinärbehörde und Ihnen sehr gerne vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Daniela Leß
Rheingau-Taunus-Kreis

 

Fall 2

Am 28.05.2005 erhielt ich einen Bescheid von der Tierseuchenkasse über die Kosten der Tierkörperbeseitigung in höhe von 6200,70€ für das Jahr 2004. Nach abzug des Beitragsanteils sollte ich noch 6032,40€ bezahlen.

Gegen den fehlerhaften Bescheid über Kostenanteile für die Tierkörperbeseitigung 2004 hatte ich Widerspruch mit Schreiben vom 31.5.2005 eingelegt. Diesen begründete ich im Wesentlichen damit, dass die Einzelpositionen nicht nachvollziehbar seien. Außerdem seien die Anzahl der Leerungen zu hoch angesetzt. Der Betrieb hatte zwei Behälter zu je 240 Liter und zwei Behälter zu je 1100 Liter für die Falltiere. Es ist unverständlich, dass an einem Tag 13 Leerungen der Behälter zu 240 Liter und fünf Leerungen der Behälter zu 1100 Liter stattgefunden haben sollen und darüber hinaus konnte die Tierseuchenkasse keine pasenden Belege(Lieferscheine) vorlegen.

Dagegen erließ die hessische Tierseuchenkasse einen Widerspruchsbescheid vom 28.6.2006 in dem der

Widerspruch abgelehnt wurde, und ließ den Streitwert 6.032,40€ im Juni 2006 von der Stadtkasse Bad Schwalbach von meinem Bankkonto pfänden, 6 Monate später wollte die Stadtkasse den selben Betrag nochmals Pfänden, da die Tierseuchenkasse das Geld aus der ersten Pfändung icht erhalten hatte. Nach mehren Telefonaten und Besuchen auf verschiedenen Ämter stellte sich heraus, dass die Stadtkasse den Betrag der ersten Pfändung nicht an die Tierseuchenkasse weiter geleitet hatte. Dadurch konnte ich die 2. Pfändung verhindern

Nach meiner Klage hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden, am 29.11.2007 den Bescheid von 28.05.2005 aufgehoben.

Kernsatz “Mangels einer gesetzlichen Grundlage ist eine Heranziehung des Klägers zu einer verursachergerechten Erstattung der Kosten für die Beseitigung seiner Falltiere nicht möglich”. Offenbar waren alle Bescheide aus 2005 der hessische Tierseuchenkasse an alle hessische Bauern rechtswidrig!

 Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 20.05.2008 den Antrag auf Berufung abgelehnt, (nach zu lesen unter). http://www.hessenrecht.hessen.de/   Az.     5 A 734/08.Z

Die hessische Tierseuchenkasse weigert sich weiter den gepfändeten Betrag zurück zu erstatten. Im Schreiben vom 03.07.2008 an meinen Rechtsanwalt droht die hessische Tierseuchenkasse mit der Anzeige wegen Betruges, und fordert von mir noch einen Betrag von 736,93 €. Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden und in unserer Klageschrift haben wir dies alles an zwei Tagen dargestellt. Die einfache Tatsache das die Falltiere über mich (Betriebsinhaber) und die Schlachtabfälle über meinen Schwiegersohn Herrn Zimmermann (verantwortlich für Schlachtung und Vermarktung der Puten) abgerechnet wurden, wurde offenbar völlig von der hessischen Tierseuchenkasse übersehen.

Auserdem bekammen auch noch andere Tierhalter für das Jahr 2004 zweifelhafte Bescheide. Beispiel:  Bei einer Herde von 300Tiere wurden angeblich 250 Falltiere im Jahr 2004 abgeholt.          Tatsächlich wurde nicht nur ich von der hessische Tierseuchenkasse und der TBA Rivenich sondern auch das Land Hessen und der Kreis Rheingau Taunus betrogen. Mehrere Hinweise an die Verwaltung des Rheingau Taunuskreis und dem Veterinäramt Bad Schwalbach wurden nicht beantwortet.

Andere Machenschaften der TBA Rivenich

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 69-jährigen Chef des Unternehmens vorgeworfen, von Januar 2001 bis März 2002 Tierfett, das zum Teil aus BSE-Risikomaterial hergestellt wurde, im Wert von rund 1,7 Millionen Euro verkauft zu haben. So sollen auch Teile wie etwa Kopf, Wirbelsäule und Darm zu Fett verarbeitet worden sein. Diese hätten nach einer Anordnung des Landes Rheinland-Pfalz eigentlich blau eingefärbt und verbrannt werden müssen. Die belasteten Fette sollen an sieben deutsche und niederländische Firmen verkauft worden sein. Der 69-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten

Nach zu lesen auf http://www.derNewsticker.de/news.php?id=14114

 

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